FTTH – Was sollte ich als Mieter und Vermieter wissen!

Immobilie in Preetz ©Photo: aadhoc-media.de • Thomas Rohwedder

Grundvoraussetzung für die Versorgung eines vermieteten Objektes wie zum Beispiel einer Mietwohnung oder Ähnliches ist ein Vertrag, den der Bewohner mit einem Netzbetreiber wie Beispielsweise der Deutsche Glasfaser abschließt.

Der Mieter ist der Vertragspartner mit dem Netzbetreiber wie der Firma Deutsche Glasfaser. Damit der Mieter der Wohung versorgt werden kann, ist jedoch die Zustimmung des Vermieters notwendig, damit auf dem Grundstück und im Haus das FTTH – Glasfaserkabel verlegt werden kann.

Was sich in einem vermieteten Eigenheim noch recht einfach durchführen läßt, wird mit der Größe des Objekts und der Anzahl der beteiligten Eigentümer komplizierter. Aber auch hier steht der Mieter nicht im Regen. Wenn sich in einer Eigentümergemeinschaft kein konsenz für einen FTTH – Ausbau findet.

Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetz  (TKG) und dessen Inkrafttretens am 10.11.2016 wird es jetzt auch einfacher in vermieteten Objekten eine positive Entscheidung für den FTTH Ausbau herbeizuführen.

Zu beachten ist der § 77k TKG „Netzinfrastruktur von Gebäuden“

Ein interessanter Artikel hierzu findet sich auf der Webseite http://www.immobilienmanager.de

Zitat:
„Eigentümer muss Eingriff dulden“
Doch auch für Grundstückseigentümer hat das Gesetz hervorgehobene Bedeutung. Die Vorschriften greifen unter bestimmten Voraussetzungen in das Eigentum ein und schreiben Duldungspflichten in Bezug auf die Verlegung von Glasfaserkabeln in einem Gebäude vor. Die praktische Umsetzung begleitet und betreut eine zentrale Informationsstelle sowie eine Streitbeilegungsstelle der Bundesnetzagentur.

Für Grundstückseigentümer ist vor allem Paragraph 77k Telekommunikationsgesetz (TKG) zu beachten. Dieser gestattet nunmehr den sogenannten „Wohnungsstich“, der im Gegensatz zum sogenannten „Hausstich“, bislang nicht gesetzlich geregelt war. Beim Hausstich werden Glasfaserleitungen bis zu den Netzabschlusspunkten in oder an dem Gebäude verlegt, beim Wohnungsstich bis in die Räumlichkeiten, in denen das Hochgeschwindigkeitsnetz genutzt werden soll.

Der Grundstückseigentümer muss demnach die Verlegung von Hochgeschwindigkeitsleitungen dulden. Es ist nicht erforderlich, dass er sein Einverständnis zu den Maßnahmen an seinem Eigentum gibt. Der Wohnungsstich ist somit eine weitere, die Rechte des Grundstückseigentümers einschränkende Vorschrift. Die Regelungen sind indes so angelegt, dass vornehmlich auf dem Grundstück und im Gebäude vorhandene Netzinfrastrukturen mitgenutzt werden sollen. Der Wohnungsstich ist nicht das vorrangige Mittel zum Ausbau der Netzinfrastruktur.

Ein denkbarer Fall für einen Wohnungsstich ist der Wunsch eines Mieters, die Vorzüge eines Hochgeschwindigkeitsnetzes in seiner Mietwohnung zu nutzen. Schließt dieser mit einem öffentlichen Telekommunikationsnetzbetreiber einen entsprechenden Vertrag ab, kann das Unternehmen unter vorgenannten Voraussetzungen sein Telekommunikationsnetz in den Räumen des Kunden „abschließen“, das besagt Paragraf 77k TKG.“
Zitat Ende.

Dies zur rein rechtlichen Betrachtung. Für die Deutsche Glasfaser ist jedoch klar, dass sie sich aus Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter heraushalten wird. Dies ist schon seit dem Anfang des FTTH Projektes in Preetz so und war in anderen Projekten nicht anders.

Das mit einem FTTH Anschluss eines Gebäudes einmalige aber überschaubare Kosten für die Verlegung des Glasfaserkabels innerhalb des Gebäudes auftreten sollte jedem bewußt sein. Die Deutsche Glasfaser kommt auch hier dem Einzelnen entgegen. Die allgemeine Aussage hierzu ist, wenn ein Weg für das Glasfaserkabel innerhalb des Hauses geschaffen ist mit z.B. Kabelkanälen und Wandbohrungen, so wird das Glasfaserkabel bis zu 20m innerhalb der Wohneinheit zwischen HÜP und NT von Deutsche Glasfaser verlegt. Wie die genaue Verlegung dann innerhalb eines Mietobjektes aussieht wird immer im Vorfeld der eigentlichen Verlegung mit den Betroffenen abgesprochen.

Der Vorteil, der mit der Verlegung eines FTTH Glasfaseranschlusses einher geht ist die Steigerung des Wertes der Immobilie, wie dieser Artikel der Webseite www.qm-magazin.de zeigt. In dem Artikel wird unter anderem angeführt, dass sich mit einem FTTH Glasfaseranschluss der Wert zwischen 3 bis 8 Prozent steigern wird.
Im Umkehschluss heißt dies aber auch, mit einem „Nicht“-Anschluss wird die Immobilie weniger Wert, wenn rings um einen herum FTTH – Glasfaseranschlüsse existieren. Für einen Blick in die Nachbarschaft reicht nicht unbedingt der Blick zum Nachbarn gegenüber. Der Blick in die Nachbargemeinden wie Nettelsee, Löptin, Kühren, Warnau, Bothkamp, Kirchbarkau, Honigsee, Großbarkau, Klein Barkau, Pohnsdorf , Postfeld, Barmissen und Wahlstorf und weiteren Gemeinden, die sogar die bei Breitbandzweckverband im Kreis Plön die benötigte Quote von 55% erreicht haben, zeigt sich, dass diese Gemeinden für einen Mieter, Heimarbeiter oder Gewerbetreibenden an Attraktivität gewinnen. Preetz steht damit in direkter Konkurenz zu den Nachbargemeinden.

Wie an anderer Stelle hier schon geschrieben wurde – wird ein FTTH Glasfaser Breitbandanschluss nicht nur im privaten Bereich immer wichtiger. Die Anforderungen der Technik werden einem von Außen vorgegeben und somit kommt jeder in die Situation, daß es mit der bestehenden Kupferkabeltechnik der Telekom in Zukunft so nicht weiter gehen wird. Alles was von dort kommt ist nur Übergangstechnologie, statt sich einmal richtig mit FTTH für die Zukunft aufzustellen. Danach entfallen auch die weiteren Schritte, die bei der Telekom mit aufgepeppter veralteter Technik und ständig neuen Routern notwendig sein werden.

Einmal die richtige Entscheidung für einen FTTH – Glasfaseranschluss treffen – um damit Unabhängig zu sein von den notwendigen Zwischenschritten bei der Kupfertechnik mit zusätzlichen Ausgaben in neue Technik alle paar Jahre.

Aufteilung von Preetz in die Ausbaugebiete 1 bis 8

Das Ziel der Frima Deutsche Glasfaser ist es seit Anfang an gesamt Preetz auszubauen. Jedoch zeichnetete sich nach dem Ende der ersten Verländerung der Nachfragebündelung am 17. Dezember 2016 ab, dass es für gesamt Preetz nicht reichen würde.

Daher wurde seitens der Firma Deutsche Glasfaser entschieden, nachdem im Bereich des Neubaugebietes Schwebstöcken örtlich die 40% Marke erreicht wurde hier mit dem Ausbau zu beginnen. Dieser Bereich erhielt den Namen „Preetz 1“, wie auch die weiteren Bereiche von Preetz in insgesamt acht Polygone unterteilt wurden. Hierdurch soll erreicht werden, dass schneller weitere Ortsteile von Preetz bei entsprechender Beteiligung der Bürger in den Ausbau gehen können.

Erklärtes Ziel der Firma Deutsche Glasfaser ist weiterhin gesamt Preetz mit einem FTTH Glasfasernetz zu versorgen. Es ist jedoch notwendig, dass die Preetzer jedes Teilgebiets dazu beitragen die eigene 40% Marke zu erreichen.

Ausbaubereiche – Polygon Preetz 1 – 8

Verlegung der FTTH Glasfaser im Gebiet Preetz 1

FTTH Glasfasernetz für Preetz - ©Photo: aadhoc-media.de • Thomas Rohwedder

In Preetz wird zur Zeit nur das Polygon Preetz 1  ausgebaut.

Hier ein paar Bilder von Freitag 7. April 2017 in der Bernstorffstraße, die freudlicherweise von Willy Werth zur Verfügung gestellt wurden.

Man sieht wie zügig der erste Schritt des Ausbaus, die Verlegung der Glasfaserleerrohre im Fußweg, von statten geht. Am Tag werden so zwischen 200m – 300m Leerrohre verlegt.

Die ersten Bilder zeigen den Zustand morgens gegen 9:30 Uhr, während die letzten drei Bilder den Zustand abends um 19:30 Uhr beschreiben. Es ist fast so, als wäre nie was geschehen.

Freitag 7. April 2017 morgens gegen 9:30 Uhr

Freitag 07.April 2017 abends gegen 19:30 Uhr