Glasfaser in Preetz – Eine persönliche Geschichte von Jens Wohlert

Jens Wohlert

Mein Name ist Jens Wohlert. In diesem Beitrag möchte ich ihnen ein wenig über meine persönlichen Erfahrungen zu dem Thema schnelles Internet in Preetz berichten.

Schon vor ein paar Jahren hatte ich mich bei der Telekom erkundigt, wann ich mit einer schnelleren Internetverbindung rechnen könne. Die Mitarbeiter im T-Punkt waren zwar sehr bemüht machten mir aber für meinen Anschluss an die weite Welt wenig Hoffnung.

Nachfragen bei der Stadt Preetz gaben mir nur die Erkenntnis, dass ich bis auf weiteres mit dem Leben müsse was mir zur Zeit zur Verfügung steht. Keine guten Aussichten für jemanden, für den eine stabile und schnelle Internetverbindung nicht nur privat, sondern auch beruflich entscheidend ist.

Erfreut war ich, als ich am Anfang des letzten Jahres (2016) mitbekam, dass sich in Preetz endlich etwas bewegen sollte nach so vielen verschlafenen Jahren des kommunikativen Stillstands.
Feuer und Flamme für die sich anbahnende zukunftsweisende Lösung für Preetz war ich gleich bei der ersten Veranstaltung der Firma Deutsche Glasfaser während der Kieler Woche am 20. Juni 2016 anwesend. Diese Veranstaltung in der Mesa der Wilhelminenschule war sehr gut besucht und der Aufruf als Multiplikator mitzuwirken viel auf fruchtbaren Boden.

In den folgenden Gesprächen und durch Recherchen im Internet stellte ich schnell fest, dass die Glasfaser der aktuelle Stand der Technik ist und dies seit 1985, wo es schon von der damaligen Bundespost festgestellt wurde. Trotzdem ist vom damaligen Postminister ein Ausbau mit Kupferkabeln bevorzugt worden. Siehe auch einen entsprechenden Artikel im Spiegel vom 03.09.1984.

Zitat: „Der Grund war die absehbare Entwicklung der „leistungsfähigeren Glasfaserkabel“ (Schwarz-Schilling), die im Gegensatz zu den herkömmlichen Kupferkabeln, eine Kombination der Programmverteilung mit der Daten- und Geschäftskommunikation ermöglichen. Würde Schwarz-Schilling mit der flächendeckenden Verbreitung der Kupferkabel beginnen, so zeichnete es sich schon damals ab, riskierte er die demnächst fällige Nachrüstung derselben Gebiete in der moderneren Glasfasertechnik – eine gigantische Doppelausgabe.“
Wer den Artikel aufmerksam liest wird der Interessenkonflikt von Schwarz-Schilling in Bezug auf Kupfer nicht verborgen geblieben sein…
Die Einstellung zum seit Jahrzehnten im Boden liegenden und abgeschriebenen Kupferkabel hat sich auch beim Nachfolgeunternehmen der Bundespost nicht geändert.

Mit dem neuen Bürgermeister Björn Demmin zog auch ein neuer frischer Wind ins Rathaus ein. Endlich wieder zweimal im Jahr der Jahrmarkt auf dem Cathrinsplatz und auch andere Projekte werden aufs Gleis gebracht.

Es geht wieder voran mit Preetz.

Der Breitbandausbau wurde von der Stadt Preetz europaweit ausgeschrieben und auch die Telekom meldete sich. Einige Gespräche, Verhandlungen und Angebote später lag Mitte September 2015 das Angebot der Telekom auf dem Tisch des Bürgermeisters. Dort stand dann zulesen, dass man von der Stadt rund 160.000€ haben wolle für den Breitbandausbau. Leider konnte die Telekom keine flächendeckende Breitbandversorgung mit 30Mbit/s für die gesamte Stadt garantieren, wie sie durch Vorgaben der EU eingefordert werden.

Anfang Oktober 2015 warf dann die Firma Deutsche Glasfaser ihren Hut (sprich: Angebot) in den Ring für den FttH Glasfaserausbau des ganzen Preetzer Stadtgebietes. Dieser Ausbau ist für die Stadt und uns Preetzer komplett kostenlos. Einzige Voraussetzung hierfür 40% der Telefonanschlussinhaber müssten zu Deutsche Glasfaser wechseln. Ein ambitioniertes Vorhaben. KN Artikel vom 16.10.2015 „Deutsche Glasfaser wirft Hut in den Ring“

Mit diesem Angebot von Deutsche Glasfaser war folgerichtig das Angebot der Telekom vom Tisch. Wäre die Stadt Preetz trotzdem auf das Angebot der Telekom eingegangen hätte sie sich der Beihilfe schuldig gemacht. Abgesehen davon, wieso soll man Geld für etwas ausgeben, was man auch kostenlos erhalten kann? Wenig sinnvoll bei der klammen Haushaltslage der Stadt Preetz.

Verhandlungen wurden geführt und juristischer und ingenieurtechnischer Sachverstand  eingeholt ( KN Artikel vom 11.05.2016 „Hürdenlauf zum schnellen Internet“). Am Ende stand der Gestattungsvertrag mit  dem die Firma Deutsche Glasfaser in Preetz seine FttH-Glasfaserkabel verlegen darf.
Dieser Gestattungsvertrag wurde  Anfang Juni 2016 unterschrieben ( Artikel in den Kieler Nachrichten ). Es folgte darauf die Eingangs erwähnte Vorstellung von Deutsche Glasfaser am 20.06.2016 in der Wilhelminenschule.

Inzwischen ist auch die Telekom aktiv geworden. Flugs wurde vom Platzhirsch entschieden, dem unliebsamen Konkurrenten das Leben nicht einfach zu machen. Weil keine langwierigen Genehmigungen eingeholt werden mussten konnte gleich der eigene Ausbau des Kupferkabels in Angriff genommen werden. Und so erfolgte der Ausbau mit der kupferbasierten Vectoringtechnik, der die Stadt vorher 160.000€ hätte kosten sollen. Ein Schelm wer Böses dabei denkt. Nur ist dies die ausgemachte Strategie des Platzhirschen und Besitzers der letzten Meile des Kupferkabels, wie ein Blick in die Geschichte anderer FttH Projekte zeigt.

www.teltarif.de/lueneburg-glasfaser-ausbau-telekom

KN Artikel 15.12.2015 „Konkurrenz zwing zum Handeln“ in Lütjenburg

Das „Friedensangebot“ der Telekom vom Januar 2017 sehe ich daher eher skeptisch…

Für Preetz kommt dieses „Friedensangebot“ zu spät. Jetzt sehen wir in Preetz zwei konkurrierende Netzkonzepte. Einmal die zukunftsweisende „Glasfaser bis ins Haus“ FttH – Technik, die noch mit der Unterstützung der Preetzer gebaut werden will und zum Anderen die VDSL Vectoringtechnik, bei der die letzte Meile bis ins Haus immer noch aus dem alten Kupferkabel besteht, auch wenn die Werbung und die Werber teilweise anderes behaupten.

Nun hat sich die Telekom klar dazu bekannt in der nächsten Jahren nur in die (VDSL)/Vectoring-Technik zu investieren. Der FttH-Ausbau des ehemaligen Monopolisten ist nahezu zum Erliegen gekommen. Wer dennoch von der Telekom einen FttH Glasfaseranschluss haben möchte ist schnell mit einigen 1000 € dabei, da das Glasfaserkabel extra für ihn bis ins Haus verlegt werden muss.

Beim Angebot der Telekom an die Stadt Preetz war ein detaillierter Hinweis auf die Fördermittel der Bundesregierung mit beigefügt. Da man davon ausgehen kann, dass auch weiterhin der Breitbandausbau durch den Bund gefördert wird ist es nur folgerichtig, wenn in einem Bereich mit Vectoringtechnik in den kommenden Jahren versucht wird weitere Fördermittel erhalten zu wollen. Soll heißen, wenn die Nachfolgetechnik „Super-Vectoring“ als Ausbauziel von der Telekom definiert wird gibt es noch einmal Fördermittel. Letztlich bedeutet dies, dass in jede Straße weitere mit Glasfaser versorgte Unterverteiler aufgestellt werden. Das Glasfaser kommt zwar wieder dichter an den Kunden heran aber eben nicht bis ins Haus. Mit weiterer Förderung durch den Bund kommt dann irgendwann im 4. oder 5. Bauabschritt in 20-25 Jahren die Glasfaser von der Telekom endlich wirklich bis ins Haus.
Diese Strategie ist so durchsichtig, wie nicht wirklich befriedigend und zielführend.  X-Mal sollen Fördermittel vom Bund kassiert werden und es geht nicht wirklich voran. Das Kupferkabel wird bis zum letzten Moment als Geldquelle verwendet, statt einmal wirklich eigenes Geld in die Hand zu nehmen.

Im Telekommunikationsgeschäft ist der Ex-Monopolist kein Kind von Traurigkeit, wenn es darum geht seine eigenen Pfründe zu sichern. Es wird mit harten Bandagen gekämpft, um kleine innovative Unternehmen vom lukrativen Markt fern zu halten. Solange kein alternatives FttH-Glasfasernetz in einer Gemeinde existiert gibt es keinen richtigen Wettbewerb und damit keine Auswahl für den Kunden für einen günstigen Telefon- und Kommunikationsanschluss. Bei jeder Verbindung in die weite Welt über die letzte Meile der Telekom wird auch dort die Hand aufgehalten auch wenn man seinen Vertrag bei einem der Reseller wie O2, 1und1 oder woanders hat.

Wer zurzeit nur auf den günstigen Preis schaut verliert den Blick auf das große Ganze, dass ich versucht habe zu entwickeln.
Zurzeit mag ein FttH-Glasfaseranschluss von Deutsche Glasfaser minimal mehr Geld kosten als ein vergleichbarer Anschluss des Wettbewerbs, aber auf kurze Sicht ist davon auszugehen, dass sich der Telekommunikationsmarkt weiter entwickelt. Die Preise sind seit jeher im Fluss und dies zum Vorteil für den Kunden. Schließlich muß auch die Deutsche Glasfaser sich nach dem Ausbau und den 2 Jahren Vertragslaufzeit dem Wettbewerb stellen.

Für jeden Preetzer liegen der eigene und der solidarische Vorteil, den der Ausbau eines FttH-Glasfasernetzes in unserer Stadt mit sich bringt, klar auf der Hand:

  • man erhält einen stabilen und störungsfreien FTTH Glasfaseranschluss bis ins Haus, der auch nach den 2 Jahren Vertragslaufzeit im Haus bestehen bleibt.
  • keine Ausbaukosten (0 €) für den Hausanschluss während der Nachfragebündelung, danach werden letztlich die notwendigen Baukosten umgelegt i.d. Regel sind dies um die 1400 – 1500€ je nach den örtlichen Gegebenheiten.
  • kein doppeltes Bezahlen für maximal 12 Monate, wenn der Altvertrag bei der Fertigstellung des FttH-Glasfaseranschlusses noch läuft.
  • Übernahme der alten Rufnummern, wenn Deutsche Glasfaser den Altvertrag kündigt und die Telefonnummern schließlich portiert.
  • der Altvertrag wird erst von Deutsche Glasfaser gekündigt, wenn der FTTH Glasfaseranschluss funktionsbereit ist. Somit ist sichergestellt, dass der Kunde in der Übergangsphase nicht ohne Telefonanschuss ist.
  • Aufgrund der durch die Telekom angekündigten Abschaltung von analoger und ISDN Telefonie 2018 und der damit notwendigen Umstellung auf VoIP (Voice over IP) (Sprache über Internet) werden sowieso Maßnahmen, wie ein neuer Router und ggf. neue Telefone notwendig. Von hier ist der Schritt zu FTTH kein Akt mehr, weil die gleiche Technik verwendet werden muss – nur zum Teil die notwendige Bandbreite nicht vorhanden ist.
  • durch Solidarität bring man nicht nur sich selbst, sondern vor allem Preetz nach vorne.
  • auf längere Sicht günstigere Telekommunikationskosten.
  • kein „Elektrosmog“ auf der Glasfaserleitung wegen der Übertragung durch Licht.
  • Es gibt keine Störeinflüsse auf die Glasfaserleitung durch elektromagnetische Felder von z.B. Transformatoren, Mikrowellengeräten u.a.

FTTH – Was sollte ich als Mieter und Vermieter wissen!

Immobilie in Preetz ©Photo: aadhoc-media.de • Thomas Rohwedder

Grundvoraussetzung für die Versorgung eines vermieteten Objektes wie zum Beispiel einer Mietwohnung oder Ähnliches ist ein Vertrag, den der Bewohner mit einem Netzbetreiber wie Beispielsweise der Deutsche Glasfaser abschließt.

Der Mieter ist der Vertragspartner mit dem Netzbetreiber wie der Firma Deutsche Glasfaser. Damit der Mieter der Wohung versorgt werden kann, ist jedoch die Zustimmung des Vermieters notwendig, damit auf dem Grundstück und im Haus das FTTH – Glasfaserkabel verlegt werden kann.

Was sich in einem vermieteten Eigenheim noch recht einfach durchführen läßt, wird mit der Größe des Objekts und der Anzahl der beteiligten Eigentümer komplizierter. Aber auch hier steht der Mieter nicht im Regen. Wenn sich in einer Eigentümergemeinschaft kein konsenz für einen FTTH – Ausbau findet.

Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetz  (TKG) und dessen Inkrafttretens am 10.11.2016 wird es jetzt auch einfacher in vermieteten Objekten eine positive Entscheidung für den FTTH Ausbau herbeizuführen.

Zu beachten ist der § 77k TKG „Netzinfrastruktur von Gebäuden“

Ein interessanter Artikel hierzu findet sich auf der Webseite http://www.immobilienmanager.de

Zitat:
„Eigentümer muss Eingriff dulden“
Doch auch für Grundstückseigentümer hat das Gesetz hervorgehobene Bedeutung. Die Vorschriften greifen unter bestimmten Voraussetzungen in das Eigentum ein und schreiben Duldungspflichten in Bezug auf die Verlegung von Glasfaserkabeln in einem Gebäude vor. Die praktische Umsetzung begleitet und betreut eine zentrale Informationsstelle sowie eine Streitbeilegungsstelle der Bundesnetzagentur.

Für Grundstückseigentümer ist vor allem Paragraph 77k Telekommunikationsgesetz (TKG) zu beachten. Dieser gestattet nunmehr den sogenannten „Wohnungsstich“, der im Gegensatz zum sogenannten „Hausstich“, bislang nicht gesetzlich geregelt war. Beim Hausstich werden Glasfaserleitungen bis zu den Netzabschlusspunkten in oder an dem Gebäude verlegt, beim Wohnungsstich bis in die Räumlichkeiten, in denen das Hochgeschwindigkeitsnetz genutzt werden soll.

Der Grundstückseigentümer muss demnach die Verlegung von Hochgeschwindigkeitsleitungen dulden. Es ist nicht erforderlich, dass er sein Einverständnis zu den Maßnahmen an seinem Eigentum gibt. Der Wohnungsstich ist somit eine weitere, die Rechte des Grundstückseigentümers einschränkende Vorschrift. Die Regelungen sind indes so angelegt, dass vornehmlich auf dem Grundstück und im Gebäude vorhandene Netzinfrastrukturen mitgenutzt werden sollen. Der Wohnungsstich ist nicht das vorrangige Mittel zum Ausbau der Netzinfrastruktur.

Ein denkbarer Fall für einen Wohnungsstich ist der Wunsch eines Mieters, die Vorzüge eines Hochgeschwindigkeitsnetzes in seiner Mietwohnung zu nutzen. Schließt dieser mit einem öffentlichen Telekommunikationsnetzbetreiber einen entsprechenden Vertrag ab, kann das Unternehmen unter vorgenannten Voraussetzungen sein Telekommunikationsnetz in den Räumen des Kunden „abschließen“, das besagt Paragraf 77k TKG.“
Zitat Ende.

Dies zur rein rechtlichen Betrachtung. Für die Deutsche Glasfaser ist jedoch klar, dass sie sich aus Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter heraushalten wird. Dies ist schon seit dem Anfang des FTTH Projektes in Preetz so und war in anderen Projekten nicht anders.

Das mit einem FTTH Anschluss eines Gebäudes einmalige aber überschaubare Kosten für die Verlegung des Glasfaserkabels innerhalb des Gebäudes auftreten sollte jedem bewußt sein. Die Deutsche Glasfaser kommt auch hier dem Einzelnen entgegen. Die allgemeine Aussage hierzu ist, wenn ein Weg für das Glasfaserkabel innerhalb des Hauses geschaffen ist mit z.B. Kabelkanälen und Wandbohrungen, so wird das Glasfaserkabel bis zu 20m innerhalb der Wohneinheit zwischen HÜP und NT von Deutsche Glasfaser verlegt. Wie die genaue Verlegung dann innerhalb eines Mietobjektes aussieht wird immer im Vorfeld der eigentlichen Verlegung mit den Betroffenen abgesprochen.

Der Vorteil, der mit der Verlegung eines FTTH Glasfaseranschlusses einher geht ist die Steigerung des Wertes der Immobilie, wie dieser Artikel der Webseite www.qm-magazin.de zeigt. In dem Artikel wird unter anderem angeführt, dass sich mit einem FTTH Glasfaseranschluss der Wert zwischen 3 bis 8 Prozent steigern wird.
Im Umkehschluss heißt dies aber auch, mit einem „Nicht“-Anschluss wird die Immobilie weniger Wert, wenn rings um einen herum FTTH – Glasfaseranschlüsse existieren. Für einen Blick in die Nachbarschaft reicht nicht unbedingt der Blick zum Nachbarn gegenüber. Der Blick in die Nachbargemeinden wie Nettelsee, Löptin, Kühren, Warnau, Bothkamp, Kirchbarkau, Honigsee, Großbarkau, Klein Barkau, Pohnsdorf , Postfeld, Barmissen und Wahlstorf und weiteren Gemeinden, die sogar die bei Breitbandzweckverband im Kreis Plön die benötigte Quote von 55% erreicht haben, zeigt sich, dass diese Gemeinden für einen Mieter, Heimarbeiter oder Gewerbetreibenden an Attraktivität gewinnen. Preetz steht damit in direkter Konkurenz zu den Nachbargemeinden.

Wie an anderer Stelle hier schon geschrieben wurde – wird ein FTTH Glasfaser Breitbandanschluss nicht nur im privaten Bereich immer wichtiger. Die Anforderungen der Technik werden einem von Außen vorgegeben und somit kommt jeder in die Situation, daß es mit der bestehenden Kupferkabeltechnik der Telekom in Zukunft so nicht weiter gehen wird. Alles was von dort kommt ist nur Übergangstechnologie, statt sich einmal richtig mit FTTH für die Zukunft aufzustellen. Danach entfallen auch die weiteren Schritte, die bei der Telekom mit aufgepeppter veralteter Technik und ständig neuen Routern notwendig sein werden.

Einmal die richtige Entscheidung für einen FTTH – Glasfaseranschluss treffen – um damit Unabhängig zu sein von den notwendigen Zwischenschritten bei der Kupfertechnik mit zusätzlichen Ausgaben in neue Technik alle paar Jahre.