FTTH – Was sollte ich als Mieter und Vermieter wissen!

Immobilie in Preetz ©Photo: aadhoc-media.de • Thomas Rohwedder

Grundvoraussetzung für die Versorgung eines vermieteten Objektes wie zum Beispiel einer Mietwohnung oder Ähnliches ist ein Vertrag, den der Bewohner mit einem Netzbetreiber wie Beispielsweise der Deutsche Glasfaser abschließt.

Der Mieter ist der Vertragspartner mit dem Netzbetreiber wie der Firma Deutsche Glasfaser. Damit der Mieter der Wohung versorgt werden kann, ist jedoch die Zustimmung des Vermieters notwendig, damit auf dem Grundstück und im Haus das FTTH – Glasfaserkabel verlegt werden kann.

Was sich in einem vermieteten Eigenheim noch recht einfach durchführen läßt, wird mit der Größe des Objekts und der Anzahl der beteiligten Eigentümer komplizierter. Aber auch hier steht der Mieter nicht im Regen. Wenn sich in einer Eigentümergemeinschaft kein konsenz für einen FTTH – Ausbau findet.

Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetz  (TKG) und dessen Inkrafttretens am 10.11.2016 wird es jetzt auch einfacher in vermieteten Objekten eine positive Entscheidung für den FTTH Ausbau herbeizuführen.

Zu beachten ist der § 77k TKG „Netzinfrastruktur von Gebäuden“

Ein interessanter Artikel hierzu findet sich auf der Webseite http://www.immobilienmanager.de

Zitat:
„Eigentümer muss Eingriff dulden“
Doch auch für Grundstückseigentümer hat das Gesetz hervorgehobene Bedeutung. Die Vorschriften greifen unter bestimmten Voraussetzungen in das Eigentum ein und schreiben Duldungspflichten in Bezug auf die Verlegung von Glasfaserkabeln in einem Gebäude vor. Die praktische Umsetzung begleitet und betreut eine zentrale Informationsstelle sowie eine Streitbeilegungsstelle der Bundesnetzagentur.

Für Grundstückseigentümer ist vor allem Paragraph 77k Telekommunikationsgesetz (TKG) zu beachten. Dieser gestattet nunmehr den sogenannten „Wohnungsstich“, der im Gegensatz zum sogenannten „Hausstich“, bislang nicht gesetzlich geregelt war. Beim Hausstich werden Glasfaserleitungen bis zu den Netzabschlusspunkten in oder an dem Gebäude verlegt, beim Wohnungsstich bis in die Räumlichkeiten, in denen das Hochgeschwindigkeitsnetz genutzt werden soll.

Der Grundstückseigentümer muss demnach die Verlegung von Hochgeschwindigkeitsleitungen dulden. Es ist nicht erforderlich, dass er sein Einverständnis zu den Maßnahmen an seinem Eigentum gibt. Der Wohnungsstich ist somit eine weitere, die Rechte des Grundstückseigentümers einschränkende Vorschrift. Die Regelungen sind indes so angelegt, dass vornehmlich auf dem Grundstück und im Gebäude vorhandene Netzinfrastrukturen mitgenutzt werden sollen. Der Wohnungsstich ist nicht das vorrangige Mittel zum Ausbau der Netzinfrastruktur.

Ein denkbarer Fall für einen Wohnungsstich ist der Wunsch eines Mieters, die Vorzüge eines Hochgeschwindigkeitsnetzes in seiner Mietwohnung zu nutzen. Schließt dieser mit einem öffentlichen Telekommunikationsnetzbetreiber einen entsprechenden Vertrag ab, kann das Unternehmen unter vorgenannten Voraussetzungen sein Telekommunikationsnetz in den Räumen des Kunden „abschließen“, das besagt Paragraf 77k TKG.“
Zitat Ende.

Dies zur rein rechtlichen Betrachtung. Für die Deutsche Glasfaser ist jedoch klar, dass sie sich aus Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter heraushalten wird. Dies ist schon seit dem Anfang des FTTH Projektes in Preetz so und war in anderen Projekten nicht anders.

Das mit einem FTTH Anschluss eines Gebäudes einmalige aber überschaubare Kosten für die Verlegung des Glasfaserkabels innerhalb des Gebäudes auftreten sollte jedem bewußt sein. Die Deutsche Glasfaser kommt auch hier dem Einzelnen entgegen. Die allgemeine Aussage hierzu ist, wenn ein Weg für das Glasfaserkabel innerhalb des Hauses geschaffen ist mit z.B. Kabelkanälen und Wandbohrungen, so wird das Glasfaserkabel bis zu 20m innerhalb der Wohneinheit zwischen HÜP und NT von Deutsche Glasfaser verlegt. Wie die genaue Verlegung dann innerhalb eines Mietobjektes aussieht wird immer im Vorfeld der eigentlichen Verlegung mit den Betroffenen abgesprochen.

Der Vorteil, der mit der Verlegung eines FTTH Glasfaseranschlusses einher geht ist die Steigerung des Wertes der Immobilie, wie dieser Artikel der Webseite www.qm-magazin.de zeigt. In dem Artikel wird unter anderem angeführt, dass sich mit einem FTTH Glasfaseranschluss der Wert zwischen 3 bis 8 Prozent steigern wird.
Im Umkehschluss heißt dies aber auch, mit einem „Nicht“-Anschluss wird die Immobilie weniger Wert, wenn rings um einen herum FTTH – Glasfaseranschlüsse existieren. Für einen Blick in die Nachbarschaft reicht nicht unbedingt der Blick zum Nachbarn gegenüber. Der Blick in die Nachbargemeinden wie Nettelsee, Löptin, Kühren, Warnau, Bothkamp, Kirchbarkau, Honigsee, Großbarkau, Klein Barkau, Pohnsdorf , Postfeld, Barmissen und Wahlstorf und weiteren Gemeinden, die sogar die bei Breitbandzweckverband im Kreis Plön die benötigte Quote von 55% erreicht haben, zeigt sich, dass diese Gemeinden für einen Mieter, Heimarbeiter oder Gewerbetreibenden an Attraktivität gewinnen. Preetz steht damit in direkter Konkurenz zu den Nachbargemeinden.

Wie an anderer Stelle hier schon geschrieben wurde – wird ein FTTH Glasfaser Breitbandanschluss nicht nur im privaten Bereich immer wichtiger. Die Anforderungen der Technik werden einem von Außen vorgegeben und somit kommt jeder in die Situation, daß es mit der bestehenden Kupferkabeltechnik der Telekom in Zukunft so nicht weiter gehen wird. Alles was von dort kommt ist nur Übergangstechnologie, statt sich einmal richtig mit FTTH für die Zukunft aufzustellen. Danach entfallen auch die weiteren Schritte, die bei der Telekom mit aufgepeppter veralteter Technik und ständig neuen Routern notwendig sein werden.

Einmal die richtige Entscheidung für einen FTTH – Glasfaseranschluss treffen – um damit Unabhängig zu sein von den notwendigen Zwischenschritten bei der Kupfertechnik mit zusätzlichen Ausgaben in neue Technik alle paar Jahre.

Preetzer für Preetzer • André Wiese

Andre Wiese - Zoschke Data GmbH

Glasfaser direkt ins Haus (fibre to he home bzw. FTTH) ermöglicht die mit Abstand schnellste Internetanbindung. In Preetz bietet das nur die Deutsche Glasfaser. Selbst die Telekom liefert lediglich minderwertigeres VDSL, da sie nur die „grauen Postkästen“ per Glasfaser anschließt und die Haushalte über die vorhandene Kupferleitung versorgt, die bereits seit Jahrzehnten in der Straße liegt. Je länger das Kabel zum Hausanschluss ist, desto langsamer bleibt das Internet.

Die Glasfasertechnik ermöglicht bis zu 30-tausendfach höhere Übertragungsraten als VDSL mit Vectoring. Bei VDSL beträgt die Upload-Geschwindigkeit (Upstream) nur einen Bruchteil der Download-Geschwindigkeit. Der FTTH-Anschluss der Deutsche Glasfaser ist in beide Richtungen gleich schnell. Ein schneller Upstream ist wichtig für Videotelefonie, für den Versand von E-Mails mit Anhängen wie z.B. Bildern oder Videos. Auch zur Datensicherung von Bildern, Videos oder sonstiger Daten bei Cloud-Anbietern wie DropBox, OneDrive etc. ist ein schneller Upstream unerlässlich.

Der FTTH-Anschluss der Deutsche Glasfaser ist keines der vielen austauschbaren Angebote, die uns die Telekommunikationsunternehmen regelmäßig aufschwatzen wollen. Nur mit einem FTTH-Anschluss sichern Sie sich und Ihrem Wohnort eine zukunftssichere Anbindung ans Internet. Sie steigern nicht nur den Wert Ihrer Immobilie; Sie unterstützen auch Ihre Heimat, Preetz, dabei weiterhin ein beliebter Wohnort mit moderner Infrastruktur für Gewerbebetriebe zu bleiben.

Wenn es der Deutsche Glasfaser in Preetz nicht gelingt, 40% aller Haushalte für einen Anschluss zu gewinnen, wird das Glasfasernetz nicht gebaut. Wenn wir diese einmalige Chance nicht jetzt nutzen, wird die nächste Möglichkeit sehr lange auf sich warten lassen.

Wenn Sie glauben, dass Sie keinen FTTH-Anschluss brauchen, dann irren Sie sich. Ein Glasfaseranschluss wird in Zukunft genauso wichtig und selbstverständlich sein wie die Anschlüsse an Kanalisation, Wasser und Strom. Lassen Sie sich und Ihren Wohnort nicht abhängen! Verpassen Sie nicht den Anschluss an die Glasfaser!

André Wiese, Zoschke Data GmbH, Gerberweg